Eine vorläufige Zurückweisung durch das EUIPO ist nicht das Ende des Markenverfahrens. Es bedeutet lediglich, dass der Prüfer Probleme festgestellt hat, die behoben werden müssen, bevor Ihre Anmeldung fortgesetzt werden kann. Viele Zurückweisungen können durch eine klare Erläuterung, präzise rechtliche Argumente und eine gut strukturierte Antwort überwunden werden.
Wir analysieren die Beanstandungen, erläutern sie praxisnah und erstellen eine Antwort, die Ihrer Anmeldung die besten Chancen auf Veröffentlichung und Eintragung bietet.
1. Prüfung der Beanstandungen des Prüfers
Wir analysieren die vorläufige Zurückweisung, identifizieren die rechtlichen Gründe hinter jeder Beanstandung und bewerten, wie sich diese auf Ihre Anmeldung auswirken können.
2. Entwicklung der Antwortstrategie
Wir legen fest, ob das Problem durch Argumentation, Klarstellung, Änderungen oder eine Kombination dieser Ansätze gelöst werden kann.
3. Erstellung schriftlicher Argumente
Wir entwerfen eine klare, präzise und überzeugende Antwort, die sich bei Bedarf auf die Praxis des EUIPO und die einschlägige Rechtsprechung stützt.
4. Einreichung der Antwort beim EUIPO
Wir übernehmen die Kommunikation und stellen sicher, dass alle formalen Anforderungen und Fristen eingehalten werden.
5. Begleitung der Anmeldung nach der Einreichung
Wir überwachen das Verfahren bis zur nächsten Entscheidung des EUIPO und beraten Sie bei Bedarf zu weiteren Schritten.
Das EU-Markensystem legt großen Wert auf Klarheit, Unterscheidungskraft und die korrekte Angabe von Waren und Dienstleistungen. Selbst ein geringfügiges Problem kann den Fortgang Ihrer Marke verhindern. Eine sorgfältig vorbereitete Antwort kann Bedenken frühzeitig ausräumen, Beschwerden vermeiden und langfristig Zeit und Ressourcen sparen.
Eine vorläufige Zurückweisung ist ein routinemäßiger Teil des EU-Markenverfahrens – und oft völlig beherrschbar. Wir bereiten die rechtliche Begründung vor und wickeln das Verfahren ab, damit Ihre Anmeldung einen fairen und fundierten Weg zur Eintragung hat.
